„Im Produktionsnetzwerk der DSGF fühlen wir uns sehr gut aufgehoben.“

Köln, 07.06.2021 Mit Auslagerung der Drittpfändungsbearbeitung an die DSGF können Sparkassen nicht nur Kosten sparen, sondern gewinnen auch Sicherheit und Kompetenz. Insbesondere in den letzten drei Jahren stieg die Nachfrage der Sparkassen nach der Drittpfändungsbearbeitung durch externe Dienstleister beträchtlich. In Kürze kann die DSGF bereits ihren 50. Mandanten in diesem Bereich begrüßen.

 

Die Drittpfändungsbearbeitung stellt die Sparkassen vor stetig wachsende Herausforderungen. Insbesondere die Abwicklungskomplexität wird in den kommenden Monaten abermals wachsen. Das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) sieht eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. So werden erstmalig Vorschriften für die Pfändung eines Gemeinschaftskontos geschaffen, die Möglichkeit des Ansparens von nicht verbrauchtem Guthaben erweitert und den Schuldnern der Zugang zu Nachweisen des Grundfreibetrags erleichtert. Dies bedeutet für die Sparkassen eine Ausweitung der Aufgaben und des Know-hows der Mitarbeiter sowie eine Anpassung in der Technik.

Sinkende Kosten

Die finanziellen und zeitlichen Aufwände für die Sparkassen stellen, auch mehr als zehn Jahre nach Einführung des P-Kontos, einen hohen Kostenfaktor dar. Als starker Dienstleister aus dem Sparkassenverbund unterstützt die DSGF auch an diesem Punkt präzise, effizient und PPS-konform.

Die Sparkassen profitieren von der Digitalisierung und Standardisierung der Drittpfändungsbearbeitung standortübergreifend dank des bundesweiten Produktionsnetzwerkes. Im Basispaket zahlen die Sparkassen einen festen Stückpreis pro Auftrag. Selbst inklusive möglicher Zusatzkosten, beispielsweise für die Berater-Hotline, können sie je nach Ausgangslage bis zu 50 Prozent der Kosten einer Eigenproduktion einsparen. Doch die Vorteile der Sparkassen gehen weit über den finanziellen Aspekt hinaus.

Steigende personelle Sicherheit

Spezialisierte Fachkenntnisse sind heute mehr denn je, sowohl im Markt und in der Marktfolge, wie auch bei der Kreditabwicklung und in der Rechtsabteilung, erforderlich. Aufgrund der gesetzlichen Neuordnung durch das PKoFoG müssen Sparkasse ihre Abläufe überarbeiten und insbesondere ihre Mitarbeiter schulen. Der Zeitaufwand erreicht dadurch vor allem für Sparkassen mit geringer Stückzahl unwirtschaftliche Dimensionen. Mit der Auslagerung in das Produktionsnetzwerk der DSGF können sich Sparkassen diesen Aufwand sparen. Hier bearbeiten die Pfändungsexperten der DSGF, stets auf dem neuesten Stand des juristischen Wissens, die Prozesse in der Drittpfändung.

„Der Vertrieb ist der Motor für unsere Sparkasse. Wir wollen weiter ganzheitlich für unsere Kundinnen und Kunden da sein und setzen zukünftig noch stärker auf die Standards in der Marktfolge.

Die DSGF übernimmt unter anderem unsere Drittpfändungsbearbeitung und entlastet somit unsere Ressourcen, die anderweitig investiert werden. Durch die vollständig automatisierte Abwicklung wurden zudem unsere Stückkosten - bei sehr hoher Qualität - deutlich gesenkt. Im Produktionsnetzwerk der DSGF fühlen wir uns sehr gut aufgehoben.“ - Saskia Lagemann, Vorstandsmitglied der Sparkasse Leverkusen

Keine Änderungen für die Endkunden

Insbesondere stark schwankende Produktionsmengen erfordern flexiblen Personaleinsatz. Als bundesweit tätiger Dienstleister kann die DSGF in ihrem Produktionsnetzwerk diese regionalen Volatilitäten auffangen.

An den Standorten in Dortmund, Pirna und Schleswig werden die Pfändungsbeschlüsse und Zahlungsaufträge aller Sparkassen aus ganz Deutschland abgewickelt. Die DSGF-Mitarbeiter vollziehen, mit technischer Unterstützung der DSGF-Automatisierungslösungen, die notwendigen Eintragungen im Kernbankensystem der Sparkasse, informieren die zuständigen Berater und versenden im Namen der Sparkasse die Drittschuldnererklärungen.

Die einzige Partei, die, sowohl dem Sparkassenkunden als auch dem Gläubiger gegenüber, als Drittschuldner auftritt, bleibt die Sparkasse vor Ort. Sie kann sich im Zuge der Auslagerung noch stärker auf den Vertrieb konzentrieren und bleibt der zentrale Ansprechpartner für ihre Kunden in allen finanziellen Fragen. Ganzheitliche Automatisierungslösung der DSGF Im Produktionsnetzwerk der DSGF sind die Prozesse, basierend auf dem PPS der DSGV, standardisiert. Alle notwendigen Pfändungsunterlagen werden bereits bei Auftragseingang digital aufbereitet. Medienbrüche und Redundanzen werden damit verhindert. Höchste Datensicherheit ist jederzeit gewährleistet, da die Automatisierungslösungen der DSGF auf der Technik der Finanz Informatik (FI) basieren.

Die Prozessbearbeitung ist vollständig automatisiert. Das Ereignissystem übergibt die Prozesse an die Experten der DSGF. Diese bearbeiten sie – technisch geführt von den Automatisierungslösungen der DSGF – und übergeben sie schließlich zurück in das OSPlus der Sparkassen.

Durch die Auslagerung der Drittpfändungsbearbeitung in das Produktionsnetzwerk der DSGF profitieren Sparkassen:

  • vom gebündelten Expertenwissen der DSGF
  • durch Einsparungen bei der fachspezifischen Aus- und Weiterbildung
  • von der schnittstellenfreien Bearbeitung aller bankfachlichen Prozesse zur Bearbeitung von
  • Drittpfändungen, z. B. Sperren von Konten und Karten, Forderungsaufstellung mit Zinsrechnung sowie Schriftverkehr
  • von der PPS-Konformität aller DSGF-Prozesse
  • von Echtzeitverarbeitung und höchster Transparenz im eigenen OSPlus während des gesamten Prozesses
  • vom Release-Management der DSGF

Zusatzmodul für die Guthabeninsolvenzbearbeitung

Exklusiv in Verbindung mit der Drittpfändungsbearbeitung können Sparkassen auch die Guthabeninsolvenzbearbeitung durch die DSGF in Anspruch nehmen.

Bislang setzen die Institute verschiedene Systeme und Verfahren, bis hin zur manuellen Recherche im Internet, ein, um insolvente Kunden zu identifizieren. In der Praxis ist diese Vorgehensweise vor allem zeitaufwändig und kostenintensiv. Insbesondere die Risikolast wiegt schwer. Nicht frühzeitig erkannte Änderungen führen oft zu teuren Haftungsfallen.

Das Angebot der DSGF umfasst die tägliche Prüfung der öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen, die Aktenanlage und -prüfung, die Pflege der Insolvenzmerkmale im OSPlus, den Schriftverkehr, die Unterstützung von Kundenberatern in Fachfragen sowie die Auskehrung von Guthabenbeträgen an die Insolvenzmasse.

Mit diesem Zusatzmodul erhalten die Sparkassen eine zuverlässige und kostengünstige Komplettbearbeitung der Guthabeninsolvenzen.

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden – die DSGF kümmert sich um die Abwicklung der Marktfolge

Als erfahrener Full-Service-Dienstleister bündelt, automatisiert und industrialisiert die DSGF in ihrem Produktionsnetzwerk die Marktfolge-Prozesse der Sparkassen passgenau und sichert ihnen damit erhebliche Effizienzgewinne – stets auf der verlässlichen Basis von ProzessPlus und der Technik der Finanz Informatik.

Die DSGF stellt hochqualifizierte Mitarbeiter und unterstützt ihre Mandanten bei der intelligenten und BdZ-konformen Auslagerung in den Bereichen Marktfolge Aktiv, Marktfolge Passiv, Digitalisierung, €-Zahlungsverkehr, Auslandsgeschäft, Personal- sowie sonstige Dienstleistungen bis hin zur Vollauslagerung über das Modell DSGF.regio.

Mit 12 Standorten in ganz Deutschland und über 1.900 Mitarbeitern ist die DSGF bundesweit tätig und gleichzeitig regional für jeden Mandanten vor Ort anwesend. Die Sparkassen vertrauen deutschlandweit auf die Leistungen der DSGF.

Sprechen Sie uns an – wir sind gerne für Sie da:

DSGF Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH
Stefanie Schmidt
Bereichsleiterin Unternehmensentwicklung und Kommunikation
Telefon: +49 221 9900-2000
E-Mail: stefanie.schmidt@dsgf.de www.dsgf.de

Die Pressemitteilung finden Sie hier.